SATZUNG & BEITRAGSORDNUNG

Vereinssatzung und Beitragsordnung von INfreestyle e.V.

Stand: November 2025

Satzung & Beitragsordnung

Rechtliche Grundlagen für die Mitgliedschaft bei INfreestyle e.V.

Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "INfreestyle e.V." und hat seinen Sitz in Ingolstadt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere durch kulturelle und kreative Angebote.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten.

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt die Höhe und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge.

§ 1 Beitragshöhe

Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich festgelegt: - Vollmitgliedschaft (ab 18 Jahren): 24 €/Jahr - Jugendmitgliedschaft (unter 18 Jahren): 12 €/Jahr

§ 2 Zahlungsweise

Die Beiträge werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Beitritt während des Jahres wird der Beitrag anteilig berechnet.

§ 3 Beitragsfreiheit

Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen von der Beitragspflicht befreien.

§ 4 Fälligkeit

Die Beiträge sind jährlich im Voraus fällig. Bei verspäteter Zahlung kann der Verein die Mitgliedschaft kündigen.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen zu nutzen.

Pflichten:

  • Zahlung der Mitgliedsbeiträge
  • Unterstützung der Vereinsziele
  • Einhaltung der Satzung und Beitragsordnung

Rechte:

  • Teilnahme an der Mitgliederversammlung
  • Stimmrecht (ab 18 Jahren)
  • Nutzung der Vereinseinrichtungen

Austritt und Ausschluss

Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Austritt (schriftlich mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Jahresende)
  • Tod
  • Ausschluss durch Beschluss der Mitgliederversammlung
  • Streichung bei Nichtzahlung der Beiträge

Ein Ausschluss kann nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung erfolgen.

Mitglied werden

Du möchtest Mitglied bei INfreestyle e.V. werden? Fülle einfach unser Online-Formular aus.