SATZUNG & BEITRAGSORDNUNG
Vereinssatzung und Beitragsordnung von INfreestyle e.V.
Stand: November 2025
Satzung & Beitragsordnung
Rechtliche Grundlagen für die Mitgliedschaft bei INfreestyle e.V.
Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "INfreestyle e.V." und hat seinen Sitz in Ingolstadt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere durch kulturelle und kreative Angebote.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten.
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt die Höhe und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge.
§ 1 Beitragshöhe
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich festgelegt:
- Vollmitgliedschaft (ab 18 Jahren): 24 €/Jahr
- Jugendmitgliedschaft (unter 18 Jahren): 12 €/Jahr
§ 2 Zahlungsweise
Die Beiträge werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Beitritt während des Jahres wird der Beitrag anteilig berechnet.
§ 3 Beitragsfreiheit
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen von der Beitragspflicht befreien.
§ 4 Fälligkeit
Die Beiträge sind jährlich im Voraus fällig. Bei verspäteter Zahlung kann der Verein die Mitgliedschaft kündigen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen zu nutzen.
Pflichten:
- •Zahlung der Mitgliedsbeiträge
- •Unterstützung der Vereinsziele
- •Einhaltung der Satzung und Beitragsordnung
Rechte:
- •Teilnahme an der Mitgliederversammlung
- •Stimmrecht (ab 18 Jahren)
- •Nutzung der Vereinseinrichtungen
Austritt und Ausschluss
Die Mitgliedschaft endet durch:
- •Austritt (schriftlich mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Jahresende)
- •Tod
- •Ausschluss durch Beschluss der Mitgliederversammlung
- •Streichung bei Nichtzahlung der Beiträge
Ein Ausschluss kann nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung erfolgen.
Mitglied werden
Du möchtest Mitglied bei INfreestyle e.V. werden? Fülle einfach unser Online-Formular aus.